Invasive Art: Quaggamuschel

8. Mai 2026 Aus Von ASV-Mastholte
In Gewässern in NRW ist die Quaggamuschel bereits nachgewiesen worden. Beispielsweise im Möhnesee. Der Ruhrverband hat daher sehr strikte Anweisungen zur Nutzung von Booten und auch Angelgeräten erlassen.
Die Quaggamuschel hat sehr wenig Ansprüche an ihrer Umgebung und vermehrt sich rasend schnell. Ist ein Besatz mit dieser Muschel erfolgt, so sinkt sehr rasch die Nahrungsgrundlage für Fische, was letztendlich den Bestand mindert. Die Muschel besiedelt alles und verdrängt damit die einheimischen Bestände.
Zitat vom Ruhrverband:

Zu den Hauptübertragungswegen der Quaggamuschel in neue Gewässer zählen Boote, aber auch Freizeitausrüstung wie SUPs, Angel- oder Tauchequipment die Quaggamuschel übertragen. Nicht nur die erwachsenen Muscheln sind dabei ein Problem: 

Die mikroskopisch kleinen Larven der Quaggamuschel können in Wasseransammlungen in Hohlräumen von Booten, Trailern oder Sportgeräten wochenlang überleben. Gelangen sie in ein neues Gewässer, entsteht dort schnell eine neue Muschelpopulation – mit erheblichen ökologischen und ökonomischen Folgen. Da die Muschellarven und auch befruchtete Eier der Quaggamuschel mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind, können sie unbemerkt von einem Gewässer in ein anderes reisen.

Quelle Zitat und für weitere Informationen: Internetseite des Ruhrverbandes

Sollten Mitglieder an vereinsfremden Gewässern, z.B. dem Möhnesee angeln oder das eigene Boot dort nutzen, bittet achtet auf einen evtl. Befall des Gewässers mit der Quaggamuschel. Danach bitte folgende Maßnahmen treffen.

– Ausleeren aller Wasserreste aus dem Boot

– Reinigung mittels Hochdruckreiniger und wenn möglich Desinfektion

– Intensives Trocknen über mehrere Tage

– Für Angelausrüstung gilt weiterhin: Wenn möglich das Material nicht in beiden Gewässern nutzen. Hier besonders der Kescher. Kein Transport von Köderfischen.