Ausgangsbeschränkung – Meldung des Landesfischereiverbandes

5. Mai 2021 Aus Von ASV-Mastholte
Hier ein Auszug aus der Meldung des Landesfischereiverbandes:

„Die bundesweit geregelte Ausgangssperre gilt zunächst auch für Angler

In den Regelungen der sogenannten „Bundesweiten Notbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 eine Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Diese generelle Ausgangssperre gilt erst einmal auch für Angler. Dies teilte uns auf Anfrage die Polizei mit. Im Einzelfall können aber auch andere Regelungen und Sonderfälle gelten, zum Beispiel bei eingefriedeten Grundstücken. Wir empfehlen, in solchen Fällen das jeweilige Ordnungsamt zu kontaktieren.“