Nachricht vom Landesfischereiverband

26. März 2020 Aus Von ASV-Mastholte

Verhaltenshinweise für Angler in der Corona-Krise

Auch für Angler in Nordrhein-Westfalen gilt der Beschluss von Bund und Ländern vom 22. März 2020.

Das heißt:
• Angler dürfen alleine oder zu zweit ihrem Hobby nachgehen, Angehörige eines Hausstandes auch zu mehreren Personen.
• Halten Sie den Sicherheitsabstand von 1,5 m bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes unbedingt ein!
• Meiden Sie auf dem Weg zum oder vom Angelplatz den Kontakt zu fremden Personen!

Unter diesen Bedingungen sind der Aufenthalt an der frischen Luft und die entspannende Wirkung des Angelns wichtig und gut für die Gesundheit von Geist und Körper.
Für Vereine gilt, dass alle Versammlungen, Sitzungen, Lehrgänge etc. unterbleiben sollten. Alle Vereinsangelegenheiten inklusive der Jahreshauptversammlungen können verschoben werden. Die Regierung bereitet eine Gesetzesänderung vor, nach der Beschlüsse abweichend von der Satzung auch im schriftlichen oder elektronischem Beteiligungsverfahren möglich sein werden und Vereinsvorstände auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu ihrer Abberufung im Amt bleiben können.
Fischbesatzmaßnahmen können durchgeführt werden. Die Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen können dabei unproblematisch eingehalten werden. Vermeiden Sie die Teilnahme von mehreren Personen an der Besatzaktion. Eine Person des Vereins, z. B. der Gewässerwart, reicht zur Sichtkontrolle vollkommen aus. Unterstützen Sie die heimische Fischwirtschaft durch die Aufrechterhaltung der Bestellungen!

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen umgehend informieren!

Quelle: https://www.lfv-westfalen.de/; Stand 26.03.2020

BITTE BEACHTET, DASS SICH DIE MAßNAHMEN TÄGLICH ÄNDERN KÖNNEN.  Wir versuchen diese aktuell zu halten. Wenn möglich, bleibt bitte zuhause und schützt damit euch und andere. Danke.